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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Sportwagen durch die Firma rentsforgents GmbH, im Folgenden "Vermieter" genannt.

Mit Abschluss eines Mietvertrages erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen als verbindlich an.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Mietvoraussetzungen

Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und einen gültigen Führerausweis der Kategorie B besitzen, der seit mindestens drei Jahren ausgestellt ist. Der Mieter muss über die Schweizerstaatsbürgerschaft verfügen.

Bei Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie einen gültigen Führerausweis vorlegen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschliesslich persönlich zu nutzen und es nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an dem Firmenstandort oder an einem individuell festgelegten Ort gegen Aufpreis.

Bei der Übergabe wird der Fahrzeugzustand dokumentiert. Der Vermieter und Mieter bestätigen den Zustand durch ihre Unterschriften.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können zu zusätzlichen Gebühren führen. Pro angefangene Stunde werden 100 CHF berechnet.

Das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Eine Reinigungspauschale kann bei starker Verschmutzung erhoben werden.

4. Mietdauer und Preise

Die Mietpreise richten sich nach den aktuellen Tarifen des Vermieters.

Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Die Kaution ist vor Mietbeginn Bar oder mit Twint zu hinterlegen (500.-).

Bei Stornierungen fallen folgende Gebühren an: Bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn keine, danach wird der volle Betrag verrechnet.

5. Versicherung und Haftung

Das Fahrzeug ist obligatorisch haftpflichtversichert. Zusätzlich wird eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000 CHF automatisch abgeschlossen.

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstehen, sind nicht von der Versicherung gedeckt. Der Mieter haftet in diesem Fall in vollem Umfang.

Nicht versichert sind Schäden am Motor, Getriebe, Felgen, Pneus (überdurchschnittlicher Verschleiss) und Schäden im Inneren des Fahrzeuges, diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter trägt die Verantwortung für Ordnungsbussen, Strafzettel oder sonstige Verkehrsverstösse während der Mietdauer.

Der Vermieter schliesst jegliche Art von Haftung aus.

6. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nicht für Motorsportveranstaltungen, illegale Strassenrennen, Drift-Events oder Offroad-Fahrten genutzt werden.

Fahrten ins Ausland sind strengstens untersagt.

Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitervermietet oder zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden.

Sie müssen das Fahrzeug sorgfältig und sachkundig nutzen, die geltenden Gesetze einhalten und es nur für erlaubte Zwecke verwenden. Traktionskontrolle darf nicht deaktiviert werden. Verwenden Sie den richtigen Kraftstoff, verschließen Sie das Fahrzeug bei Nichtnutzung und sichern Sie Fenster, Dachöffnungen und die Motorhaube ordnungsgemäß. Bei einem Defekt unterbrechen Sie die Nutzung sofort, sobald es sicher möglich ist, und informieren uns unverzüglich. Das Fahrzeug muss über Nacht bei nicht Nutzung in einer geschlossenen Garage untergebracht werden.

7. Treibstoff

Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss ebenso zurückgegeben werden. Es ist ausschliesslich bleifrei 98 zu tanken. Ein Tankbeleg ist bei der Rückgabe vorzulegen.

8. Verhalten bei Unfällen oder Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Unfall oder Schaden unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu informieren.

Schäden müssen durch Fotos und einen Unfallbericht dokumentiert werden.

Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

9. Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstösst.

Bei falschen Angaben des Mieters oder Zahlungsrückständen kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.

10. Datenschutz

Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Durchführung des Mietvertrages im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Fahrzeuge sind mit GPS ausgestattet ist. Die Nutzung erfolgt ausschliesslich zur Diebstahlsicherung und zur Einhaltung der Vertragsbedingungen.

Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gerichtsstand ist Aarau.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

10. Schlussbestimmungen

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